Zahnärzte
Prophylaxe

Allgemeines zum Wort "Prophylaxe":

Der, aus dem Griechischen stammende, Begriff "Prophylaxe" dient im allgemeinen Sprachgebrauch als Sammelbezeichnung für verschiedene Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten. Häufig wird er auch durch das Synonym "Prävention" ersetzt, welches in seinen speziellen Bedeutungen allerdings teilweise von dem Bezugsrahmen des "Prophylaxebegriffs" abweichen kann.

Die Arten von Prophylaxe:

Im Allgemeinen erfährt die Prophylaxe eine Anwendung im Sinne einer Vermeidungsstrategie, indem sie vor allem auf die Beschränkung des Verbreitungspotenzials und die Reduzierung der Auswirkungen möglicher Krankheiten abzielt. Im Sinne dieser Zielsetzung unterscheidet man insgesamt drei verschiedene Formen der Prophylaxe:
Dabei dient die "primäre Prophylaxe" dem Zweck, den grundsätzlichen Gesundheitszustand eines Menschen zu verbessern und in Verbindung mit diesem Anliegen auch der Entstehung von Unfällen, sowie Krankheiten entgegenzuwirken. Eine Maßnahme, die in diesem Zusammenhang als Beispiel dieser Kategorie zugeordnet werden kann, stellen Impfungen dar, die das Ausbrechen unterschiedlicher Infektionskrankheiten verhindern. Besonders im Bereich der Behandlung von Zahnproblemen durch Zahnimplantate sind solche Impfungen zur besseren Prävention äußerst empfehlenswert.
 
Von der so genannten "Sekundärprophylaxe" spricht man statt dessen in den Fällen, in denen Maßnahmen zur Früherkennung bestimmter Erkrankungen vorgenommen werden, sowie bei der Behandlung einer bereits ausgebrochenen Erkrankung in einem möglichst frühen Stadium. Als klassisches Beispiel für diese Art von Verfahren kann dabei unter anderem die Krebsvorsorge genannt werden.
Die dritte Art der Prophylaxe bezeichnet man als "Tertiärprophylaxe". Sie umfasst alle Handlungen, die der Vorbeugung von Rückfällen einer bestimmten Krankheit dienlich sind oder die dazu beitragen, bei chronischen Krankheiten eine Zustandsverschlimmerung zu verhindern bzw. bei bestehenden Erkrankungen Folgestörungen entgegen zu wirken.

Häufig angewandte prophylaktische Maßnahmen:

Hierbei kann zunächst zwischen den individuell ausgeführten und den gesellschaftlich bedingten bzw. vorgeschriebenen Vorbeugungsmaßnahmen unterschieden werden.
Im Bereich der individuell verwendbaren Möglichkeiten der Prophylaxe sind dabei vor allem allgemeine Bemühungen zur Hygiene, sowie eine ausgewogene und gesunde Ernährung, wie auch eine regelmäßige sportliche Betätigung aufzuführen. Eine zusätzliche und generell effektive Maßnahme stellt die Reduktion verschiedener Risikofaktoren, wie Rauchen oder übermäßiger Alkoholgenuss, dar. Wie bereits erwähnt, gehört selbstverständlich auch die regelmäßige Verabreichung von Impfungen zu den am häufigsten angewandten prophylaktischen Handlungsweisen. Der regelmäßige Besuch des Arztes fällt auch unter die Prophylaxe. So sollte jeder Mensch mindestens zweimal im Jahr den Zahnarzt besuchen, um Karies und Parodontose vorzubeugen. Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet dies zu 100%. Ebenfalls in diesen Bereich fallen des Weiteren vorsorgliche Untersuchungen im Zuge einer Schwangerschaft oder die Verwendung von Kondomen beim Sex, um eine HI-Infektion zu vermeiden.
Während die Notwendigkeit dieser speziellen Maßnahmen im Grunde von jedem Menschen selbst eingeschätzt werden muss bzw. kann, stellen Dinge wie Geschwindigkeitsvorschriften zur Verhinderung von Verkehrsunfällen oder die Gurt- bzw. Helmpflicht für Auto- bzw. Motorradfahrer im Gegensatz dazu gesellschaftlich bedingte Vorbeugungsmöglichkeiten dar, denen jeder Bürger Folge zu leisten hat.