Historisches zur Zahnmedizin
Schon 2800 vor Christus behandelten die Völker der Indus-Kultur die nordwestlich des indischen Subkontinents lebten ihre Zähne. Im 16. Jahrhundert vor Christus wurde erstmals ein Zettel gefunden worauf die Anweisungen zur Zahnbehandlung standen. Im Mittelalter hatten dann die Menschen die Vorstellung das der Karies ein Wurm sei der sich durch die Zähne frisst und ihnen so schaden zufügt. Karies oder quälende Schmerzen wurden bis 1829 mit einem Brenneisen behandelt .Dies bewirkte das der Nerv abgetötet wurde und der Patient keinen Schmerz mehr verspürte. Da bei dieser harten Behandlungsmethode sehr viele Patienten in Ohnmacht fielen wurde nach 1829 Arsenpaste verwendet um dem Patienten den Schmerz zu nehmen. Andere Betäubungsmittel waren Äther,Chloroform oder Lachgas.Später wurden diese Mittel durch Kokain ersetzt. Die künstlichen Zähne wurden sogar erst im 19.Jahrhundert erfunden und halfen so den optischen Wert aufrecht zu erhalten der betreffenden Person.
Das allgemeine Verfahren in einer Zahnarztpraxis
Meist wenn man das erste mal in einer neuen Praxis ist muss der neue Patient zunächst einen Fragebogen ausfüllen dies ist ein Formblatt was bei allen Arztpraxen ausgegeben wird an die neuen Patienten. Da oft eine Nebenerkrankung wichtig für die spätere Behandlung ist für den Mediziner. Gerade in der Zahnmedizin können Allgemeinerkrankungen erhebliche Auswirkungen auf die Zahn- und die Zahnfleischgesundheit haben. Bei einigen Zahnarztpraxen werden auch Ernährungsfragebögen ausgegeben um somit dem Karies vorzubeugen, und den Patienten darauf hinzuweisen wo er das Risiko senken oder sogar vermeiden kann von bestimmten Nahrungsmittel Karies zu bekommen. Wenn dies ausgefüllt ist wird es dem Zahnarzt vorgelegt damit dieser sich ein Bild des neuen Patienten machen kann. Nun wird man in ein Behandlungszimmer gebeten, dort stellt sich der zu behandelnde Zahnmediziner vor und beginnt mit der ersten Befundaufnahme der Zähne. Hierbei wird der zustand der Zähne, des Zahnfleisches und der Mundschleimhaut überprüft und notiert. In manchen Fällen wird ebenfalls die Speichelfließrate überprüft. Bei der Feststellung des Zustandes der Zähne wird überprüft ob der Patient Karies Befall an Zähnen hat, ob er Implantate, Füllungen oder ob Zähne fehlen. Dies wird notiert für die spätere Weiterbehandlung. Seit einigen Jahren werden nun auch schon Röntgenaufnahmen vom Gebiss des Patienten gemacht.
Studium der Zahnmedizin
Um überhaupt einen Studienplatz zu erhalten wird ein Abitur benötigt mit einem Notendurchschnitt von 1,0 bis 1,6.Ist dieses gegeben und ein Platz frei beginnt das Studium was 5 Semester dauert. Nun ist der Student berechtigt noch einmal 5 Semester zu lernen für das erreichen des Staatsexamens das noch einmal sechs Monate in Anspruch nimmt. Wenn dies bestanden wurde erhält der Student die Approbation als Zahnarzt.
